AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins zur Förderung der klinischen Verhaltenstherapie e. V. (im Folgenden VFKV) :
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle vom VFKV angebotenen Veranstaltungen der ärztlichen und psychologischen Fort- und Weiterbildung (Einzelveranstaltungen) sowie für die vom VFKV angebotenen Ausbildungen (Blockveranstaltungen oder über mehrere Semester laufende Ausbildungen).
Davon abweichende Bedingungen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den VFKV.
§ 2 Anmeldung
- Die für die jeweilige Fortbildungsveranstaltung erforderliche Anmeldung kann per Brief, per Fax, per E-Mail oder über die Online-Anmeldung erfolgen. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Übersendung einer schriftlichenTeilnahmebestätigung per Post oder E-Mail. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
- Die Anmeldung zu den Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) oder zum Kinder-, und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) kann nach Einsendung Ihrer Unterlagen erst nach einem persönlichen Gespräch erfolgen. Der Vertragsabschluss erfolgt, sobald der vom Teilnehmer* unterschriebene Vertrag beim VFKV vorliegt.
- Näheres zur Anmeldung entnehmen Sie bitte folgendem Link: www.vfkv.de/ausbildung/ausbildung-zum-psychologischen-therapeuten/anmeldung.html
- Mit der Anmeldung bzw. der Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§ 3 Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsabwicklung aufgenommenen Daten der Teilnehmer wie auch der Dozenten* werden unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in den institutseigenen EDV Anlagen nach aktuellem technischen Standard gespeichert.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat die Gebühren für die Veranstaltungen und Ausbildungen spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen, in der Regel spätestens zu Beginn der Veranstaltungen und Ausbildungen.
§ 5 Widerrufsrecht, Rücktrittsbedingungen
- Eine Kündigung ist in schriftlicher Form per Post, E-mail oder Fax an den VFKV, Lindwurmstr. 117, 80337 München zu richten. Dabei gilt der Eingangszeitpunkt im VFKV.
- Bei einer Terminänderung durch den VFKV nach Vertragsabschluss kann der Teilnehmer, sofern er aus diesem Grund nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen kann, gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten. Dies ist in der Form gemäß § 5 Abs. 1. durchzuführen.
- Bei Ausfall eines Dozenten, mangelnder Teilnehmerzahl oder anderen zwingenden Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verhindern, behält es sich der VFKV vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits geleisteten Gebühren werden entsprechend zurückerstattet. Weitere darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche aus diesem Sachverhalt bestehen nicht.
- Die Rücktrittsbedingungen für die einzelnen Veranstaltungsarten sind im Folgenden aufgeführt:
a. Fortbildungsveranstaltungen:
Ein Rücktritt von den Fortbildungsveranstaltungen ist bis 10 Werktage vor der Veranstaltung kostenlos möglich. Bei einem Rücktritt innerhalb von 9-5 Werktagen müssen wir Ihnen 50% der Veranstaltungsgebühren in Rechnung stellen. Bei einem späteren Rücktritt bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme werden die vollen Veranstaltungsgebühren berechnet.
b. PP/KJP Ausbildung:
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zu einem Zeitraum von 8 Wochen vor Beginn des ersten Semesters möglich, in diesem Fall berechnen wir Ihnen lediglich die Anmeldegebühr. Bei einer Kündigung innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des ersten Semesters bzw. bei Nichterscheinen zu den Veranstaltungen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme, müssen wir sowohl die Anmeldegebühr als auch die Gebühren für das erste Semester in Rechnung stellen. Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages während der Ausbildung ist jeweils zum Ende des laufenden Semesters unter Wahrung einer Kündigungspflicht von 8 Wochen zum Ende des laufenden Semesters möglich. Auch hier gilt, dass wir bei einer späteren Kündigung bzw. bei Nichterscheinen zu den Veranstaltungen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme die Gebühren für das gesamte Semester in Rechnung stellen müssen. Für den Zeitpunkt für Beginn und Ende des Semesters maßgeblich sind die erste bzw. letzte Veranstaltung des Semesters.
c. KJP Zusatzausbildung/Supervisorenausbildung/Verhaltenstherapie für Pflegekräfte:
Ein Rücktritt vom Vertrag ist in dem Zeitraum von bis 8 Wochen vor Beginn der Ausbildung möglich. Bei einer Kündigung innerhalb von 8 Wochen vor Beginn der Ausbildung müssen wir 50% der Ausbildungsgebühren in Rechnung stellen; bei einer späteren Kündigung bzw. bei Nichterscheinen zu den Veranstaltungen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme müssen wir Ihnen die vollen Ausbildungsgebühren in Rechnung stellen.
d. Ärzte-Curriculum:
Ein Rücktritt vom Vertrag ist unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor dem Beginn des ersten Blockes möglich. Nach Beginn eines Blockes ist eine Kündigung erst zum nächsten Block wiederum unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen bis zum Beginn des nächsten Blockes möglich. Bei einer Kündigung nach dieser Frist bis zum 5. Arbeitstag vor der ersten Veranstaltung des jeweiligen Blockes müssen wir Ihnen 50% der Seminargebühren in Rechnung stellen. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen zu den Veranstaltungen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
§ 6 Durchführung der Veranstaltungen
- Der VFKV kann auch nach Vertragsabschluss notwendige Änderungen gegenüber den Angaben der Veranstaltungen im Programmheft oder im Internet durchführen. Die Änderungen werden im Internet und/oder per E-mail bekannt gegeben.
- Ein Anspruch auf Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht.
- Es besteht kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Veranstaltungstages.
- Fortbildungspunkte: Fortbildungspunkte können nur anerkannt werden, wenn der Teilnehmer die anfallenden Veranstaltungsgebühren entrichtet hat und seine Anwesenheit bei der Veranstaltung durch persönliche Unterschrift auf der Anwesenheitsliste bestätigt hat.
§ 7 Hausordnung
Die Teilnehmer verpflichten sich, sich an die Hausordnung zu halten.
§ 8 Haftungsausschluss
Die Teilnehmer sind für ihre persönlichen Sachen und Wertgegenstände selbst verantwortlich. Bei Diebstahl kann keine Haftung übernommen werden. Auch für Schäden und/oder Unfälle bei der An- oder Abfahrt zu bzw. von der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung kann keine Haftung übernommen werden.
Davon ausgenommen sind während der Veranstaltung Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie grobes Verschulden bei sonstigen Schäden. Teilnehmer an den Ausbildungen gemäß § 5, Punkt 4 b) und c) sind während ihrer laufenden Ausbildung über den VFKV unfallversichert.
§ 9 Schutz- und Urheberrechte
Die Vervielfältigung jeglicher Art von Auszügen oder der kompletten Materialien aus den Veranstaltungen darf nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den VFKV durchgeführt werden.
§ 10 Gültigkeit
Die AGB gelten bis zum Erscheinen einer neuen überarbeiteten Version. Stand dieser Version ist der 02.11.2011 (rev.1). Der Gerichtsstand ist München.
*im Text wird aus Platzgründen die männliche Form verwendet; selbstverständlich beziehen sich die AGBs immer auf beide Geschlechter.

