Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
Die Ausbildung (nach KJPsych Th-APrV) vom 15. Juni 1998 (BGBL.l S. 1311) setzt sich zusammen aus:
I. 600 Std. theoretischer Ausbildung
II. 1800 Std. praktischer Tätigkeit
III. Praktischer Ausbildung (6 Behandlungsfälle mit insgesamt 600 Std. Behandlungsumfang)
IV. 120 Std. Selbsterfahrung
I. theoretische Ausbildung (600 Std. Curriculum)
Die Auflistung der folgenden Themen dient zu Ihrer ersten Orientierung und ist nicht verbindlich.
Semesterschwerpunkte
1. und 2. Semester:
Grundlagen
Z.B.
Grundlagen der VT Theorien (Klassische und operante Konditionierung, kognitive Theorien, Emotionstheorien, sozialpsychologische Theorien)
Allgemeine Grundlagen-Befunderhebung
Medizinische Grundkenntnisse für Psychologen und Sozialpsychologen
Grundlagen Pädiatrie
Entwicklungspsychologische Grundlagen der VT (z.B. Entwicklungsaufgaben im Kindes-und Jugendalter, Entwicklungspsychologie des Spiels,
Therapierelevante Aspekte der Sozial- und Entwick-
lungspsychologie
Biologische Grundlagen des Verhaltens)
Therapeut-Patient-Interaktion/Basisverhalten
z.B. Psychotherapeutisches Basisverhalten
Methoden der Gesprächsführung z.B. das Erstgespräch
Interaktionsanalyse
Therapiemotivation und Widerstand in der K&J Behandlung
Besondere Aspekte im Umgang mit Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen
Grundprinzipien des VT-orientierten Therapeutenverhaltens
Verhaltenstherapeutische Methoden
Bedingungsanalyse
VT Standardmethoden Teil 1 (Operante und Respondente Verfahren)
Diagnostik
Anamnese
Verhaltensbeobachtung
Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen
Entwicklungs-und Intelligenztests
Familiendiagnostik
Einführung in Klassifikationssysteme ICD-10 und DSM-IV
Verhaltenstherapeutische Indikationen
Verhaltenstherapie bei spezifischen Störungsbildern (siehe Curriculum)
Wie z.B.
Hyperkinetische Störungen
Angststörungen
Zwangsstörungen etc.
Andere spezielle Psychotherapieverfahren z.B.
Kunst-und Musiktherapie, Ergo-und Mototherapie
Selbsterfahrung
Interaktionsanalyse
Selbstmodifikation
3. und 4. Semester:
Grundlagen
Psychopharmakologie
Verhaltenstherapeutische Standardmethoden bei K&J und spezielle Therapiestrategien
Z.B. Elterntraining Triple P
Familientherapeutische Interventionen in der Verhaltenstherapie
Ausgewählte Therapieprogramme Teil 1 (Soz.Kompetenz/Aggressionskontrolle/Stressimpfung)
Ausgewählte Therapieprogramme Teil 2 (Konzentrationstraining, Training bei HKS)
Entspannungsverfahren
Verhaltenstherapeutische Indikationen
Verhaltenstherapie bei spezifischen Störungsbildern z.B. tiefgreifende Entwicklungsstörungen
Z.B. psychosomatische Erkrankungen (z.B. Asthma bronchiale, Störungen der Sprache und des Sprechens, Substanzmissbrauch und Suchtstörungen, Teilleistungsstörungen)
Diagnostik
Persönlichkeitstests
Projektive Verfahren
Selbsterfahrung
Selbstmodifikation
Erarbeitung der persönlichen Lerngeschichte
Selbsterfahrung im genussvollen Erleben und Handeln
5. und 6. Semester:
Grundlagen
Neuropsychologie
Verhaltenstherapeutische Standardmethoden bei K&J und spezielle Therapiestrategien
z.B Verhaltenstherapie bei spezifischen Störungsbildern (z.B. Borderlinestörungen, Psychosen, Entwicklungsstörungen im Säuglings-und Kleinkindalter)
Umgang mit schwierigen Familien
Therapie bei traumatisierten Kindern-und Jugendlichen
VT Standardmethoden Teil I und II (Kognitive, imaginative, Selbstkontrollverfahren, verfahren auf der Basis des Modelllernens)
Andere spezielle Psychotherapieverfahren z.B.
Tiefenpsychologische Konzepte I und II
Familientherapeutische/systemische Konzepte
Gruppentherapie, Hypnotherapie
Selbsterfahrung
Selbsterfahrung in der beruflichen Tätigkeit
Sonstiges
z.B. Prävention und Rehabilitation
Medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme
Rechtliche Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Tätigkeit
Antragsstellung im Gutachterverfahren
Fallseminare: Einübung VT relevanter Elemente in der Fallkonzeption und Therapiedurchführung 7. und folgende Semester (bei berufsbegleitender Ausbildung): Die Inhalte dieser Semester sind ganz überwiegend praxisbezogen. Die Lehrveranstaltungen beziehen sich damit auf Probleme der von den Ausbildungskandidaten behandelten Patienten:
Verhaltenstherapeutische Interventionen bei unterschiedlichen Störungen
Wissenschaftlich belegte Modifikationen und Erweiterungen des verhaltenstherapeutischen Behandlungsrepertoires Literaturseminar, bezogen auf die aktuell behandelten Störungen
Therapiebegleitende Diagnostik und Evaluation
Einzelfallforschung. Präventive und rehabilitative Maßnahmen
Selbsterfahrung
Fortführung einer kontinuierlichen Selbsterfahrungsgruppe unter Berücksichtigung von Therapeut-Patient-Interaktion und institutionellen Bedingungen.
Supervision
Supervisionen werden frühestens ab dem 2. Semester durchgeführt. Sie erstrecken sich auf den gesamten Ausbildungszeitraum, weil nur so gewährleistet ist, daß fortlaufende, konkrete Therapieerfahrungen gewonnen und diese Erfahrungen auch im Selbsterfahrungsprozeß reflektiert werden können.Falldarstellungen
Die behandelten Fälle sind ausführlich entsprechend dem Leitfaden des AIM im VFKV zu dokumentieren.
SEMESTERABLAUF: Jedes Semester ist so organisiert, dass eine Teilnahme an der Ausbildung auch neben einer Berufstätigkeit möglich ist. D.h. jeweils einmal die Woche (fester Wochentag) findet ein Seminar von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr statt. Etwa einmal pro Monat findet ein ganztägiger Workshop statt, entweder an einem Samstag oder einem Sonntag von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Somit ergibt sich beispielsweise ein Semesterplan, wie im nachfolgenden Muster dargestellt.
ACHTUNG: MUSTER !! - Semesterplan für das 1. Semester
Nr. | Datum |
| Veranstaltung | Dozent
| |
1 | 14. Januar 09 Mittwoch | S | Einführungsabend | Mangold | |
2 | 21. Januar 09 Mittwoch | S | Einführung in Psychotherapeutische Konzepte | von Aster | |
3 | 28. Januar 09 Mittwoch | S | Ablauf und Phasen einer Therapie / Einführung in die wichtigsten Begrifflichkeiten | Svitavsky | |
4 | 04. Februar 09 Mittwoch | S | Allgemeine Gesprächsführung | Gießler-Fichtner | |
5 | 08. Februar 09 Sonntag | WS | WS-Spez. Diagnostik bei Kindern u. Jugendlichen | Svitavsky | |
6 | 15. Februar 09 Sonntag | WS | WS-Kognitive Fähigkeiten | Kühnl | |
7 | 04. März 09 Mittwoch | S | Einführung in Klassifikationssysteme | Gießler-Fichtner
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8 | 15. März 09 Sonntag | WS | WS-Entwicklungsaufgaben im Kindes- und Jugendalter | Steininger
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9 | 29. März 09 Sonntag | WS | Grundprinzipien des VT-orientierten Therapeutenverhaltens | Gießler-Fichtner
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10 | 01. April 09 Mittwoch | S | Medizinische Grundkenntnisse | Heuschen
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11 | 22. April 09 Mittwoch | S | S-Bedingungsanalyse | Bossert-Zaudig
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12 | 29. April 09 Mittwoch | S | S-Therapierelevante Grundlagen der VT-I | Mangold
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13 | 06. Mai 09 Mittwoch | S | S-Therapierelevante Grundlagen der VT-II | Vollmer-Lust | |
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14 | 13. Mai 09 Mittwoch | S |
| von Aster | |
15 | 27. Mai 09 Mittwoch | S | S-Bedingungsanalyse II | Bossert-Zaudig | |
16 | 17. Juni 09 Mittwoch | S | Spieltherapeutische Basiselemente in der Kinder- u. Jugendbehandlung | Hockel | |
17 | 27. Juni 09 Samstag | WS | Phobien und Angststörungen (Teil 1) | Melcop | |
18 | 05. Juli 09 Sonntag | WS | Phobien und Angststörungen (Teil 2) | Melcop | |
19 | 08. Juli 09 Mittwoch | S | Fallvorstellung | Dürr | |
20 | 18. Juli 09 Samstag | WS | WS-Tiefgreifende Entwicklungsstörungen: Einführung | Briegel | |
21 | 19. Juli 09 Sonntag | WS | WS-Interaktionsanalyse | Briegel | |
22 | 29. Juli 09 Mittwoch | S | Depressionen | Gießler-Fichtner |
II PRAKTISCHE TÄTIGKEIT
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist eine praktische Tätigkeit an einer klinischen Einrichtung erforderlich. Hier müssen erbracht werden:
a) 1200 Stunden (mindestens jedoch 600 Stunden) an einer mit dem Institut kooperierenden kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung
b) Weitere 600 Stunden praktische Tätigkeit :
- Hiervon können maximal 300 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten psychotherapeutischen- oder psychosomatischen Klinik in der nur ein Teil des gesamten Spektrums psychiatrischer Krankheitsbilder behandelt wird absolviert werden.
- Sowie maximal 600 Stunden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen ambulanten Einrichtung.
Mit den nachfolgend aufgeführten klinischen Einrichtungen besteht mit unserem Institut ein
Kooperationsvertrag
LISTE KOOPERATIONSKLINIKEN
III PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Hier geht es um die von Ihnen unter Supervision durchgeführte Behandlung von Patienten.
Erforderlich sind:
Mindestens 6 Behandlungsfälle mit 600 Behandlungsstunden unter Supervision, wobei 50 Std. als Einzelsupervision und 100 Stunden als Gruppensupervision erbracht werden können.
IV SELBSTERFAHRUNG
Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Std.
AUSBILDUNGSKOSTEN
Aufnahmegebühr, Material- und Verwaltungskosten | 180,- € |
Die theoretische Ausbildung (600 Stunden zu je 15,-- Euro/UE) | 9.000,- € |
Zwischenprüfung | 155,- € |
Korrektur Prüfungsfälle zur Approbation | 160,- € |
Die Selbsterfahrung: (120 Stunden zu je 15,-- Euro/UE) | 1.800,- € |
Die Supervision:
50 Stunden Einzelsupervision zu je Euro 80,--/UE | 4.000,- € |
100 Stunden Supervision in der Gruppe zu je Euro 45,--/UE | 2.250,- € |
8 Doppelstunden Mentorengruppe zu je Euro 45,--/UE | 360,- € |
Mindestausbildungskosten insgesamt | 17.905- € |
Die Ausbildung ist von der Mehrwertsteuer befreit.
WICHTIGER HINWEIS!
Nach Bestehen der Zwischenprüfung erhalten Sie für die, von Ihnen im Rahmen der Institutsambulanz erbrachten psychotherapeutischen Leistungen (praktische Ausbildung mit insgesamt 600 Stunden ambulanter Therapie) ein Honorar. Somit können Sie die o.g. Ausbildungskosten deutlich reduzieren.
Hierzu zwei Beispielrechnungen:
- Ein Teilnehmer, der insgesamt 500 Therapiestunden im Rahmen der Institutsambulanz erbringt und abrechnet würde bei unseren derzeit möglichen Ambulanzhonoraren Einnahmen von insgesamt 21.750€ erzielen.
- Ein Teilnehmer, der wöchentlich 4 Therapiestunden im Rahmen der Institutsambulanz erbringt und abrechnet würde bei unseren derzeit möglichen Ambulanzhonoraren monatliche Einnahmen von durchschnittlich 696€ erzielen.
Diese Möglichkeit besteht frühestens 1 ½ Jahre nach Ausbildungsbeginn und Nachweis eines entsprechenden Kenntnisstands.

