Supervisor:innenfortbildung – FAQ

  • Wie kann ich mich für die Supervisor:innenfortbildung bewerben?
    Die erforderlichen Unterlagen für Ihre Bewerbung und alle Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie unter dem Punkt „Anmeldung“.
  • Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?
    Unter dem Punkt „Anmeldung“ finden Sie die Zugangsvoraussetzungen: 5 Jahre Berufserfahrung nach Approbation (muss erst zum Ende der Supervisor:innenfortbildung erfüllt sein) sowie Dozent:innentätigkeit sollten gegeben sein. Die fünfjährige Berufserfahrung sowie eine dreijährige Dozent:innentätigkeit sind Grundlage für die Anerkennung als Supervisor:in (siehe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Psychotherapeutengesetz).
  • Wann und wo finden die Theorieveranstaltungen statt?
    Die Veranstaltungen finden in der Regel Freitag abends und Samstag ganztags in den Räumlichkeiten des vfkv, Lindwurmstraße 117 in München oder ggf. online statt.
  • Erhalte ich für die Fortbildung PTK-Punkte? / Wann erhalte ich diese?
    Ja, Sie erhalten für die Theorieveranstaltungen PTK-Punkte. Diese erhalten Sie nach Abschluss der Weiterbildung. Sollten Sie zwischenzeitlich schon einen Teil der Bescheinigungen benötigen, wenden Sie sich gerne an aim@vfkv.de.
  • Benötige ich für die Fortbildung eigene Supervisand:innen?
    Für die Fortbildung ist es erforderlich, dass von Anfang an eigene Supervisand:innen und eine funktionierende Videoanlage zur Verfügung stehen.
  • Wie sind die Fortbildungsgebühren zu zahlen?
    Für die Fortbildungsgebühren (Verwaltungsgebühr, Seminarkosten und die Prüfungsgebühr) erhalten Sie ca. 3 Wochen vor Fortbildungsbeginn eine Rechnung. Die Kosten für supervidierte Intervisionen und Co-Supervisionen werden von den Supervisor:innen in Rechnung gestellt.
  • Was ist, wenn ich an einem Termin krank oder verhindert bin? Wie kann ich verpasste Stunden nachholen?
    Es dürfen insgesamt 8 Unterrichtseinheiten im Rahmen der Supervisor:innenfortbildung verpasst werden. Wenn mehr als 8 Unterrichtseinheiten verpasst werden, müssen die zusätzlichen, verpassten Veranstaltungen in Absprache mit der Leitung der Supervisor:innenfortbildung nachgeholt werden. Die Kosten hierfür tragen die Teilnehmer:innen der Nachholveranstaltung(en) gemeinsam.
  • Gibt es eine Literaturliste zur Vorbereitung?
    Ja, diese erhalten Sie zu Beginn der Weiterbildung.
  • Müssen Videos von allen Settings gemacht werden?
    Im Verlauf der Fortbildung wird jede:r Teilnehmer:in mindestens drei Videos präsentieren. Sie benötigen ein Video für die supervidierte Intervision, ein oder mehrere Videos für die Übungsworkshops, sowie ein Video für die Prüfung. Daher empfiehlt es sich, sofern möglich, möglichst häufig Videos Ihrer Supervisionsstunden aufzunehmen. Es sollen vorwiegend Videos von Einzel- oder Gruppensupervision (4 Teilnehmer:innen) gemacht werden.
  • Ab wann darf ich mit meiner eigenen Supervision starten?
    Sie können ab Beginn der Ausbildung mit Ihrer eigenen Supervision starten. Es ist jedoch empfehlenswert, die Stunden auf den Verlauf der gesamten Fortbildungsdauer zu verteilen, um das Wissen aus den Theorieveranstaltungen fortlaufend mit einfließen zu lassen.
  • Wann soll mit der Co-Supervision gestartet werden?
    Diese ist vor allem am Anfang der Fortbildung sinnvoll, um wertvolle Einblicke zu erhalten.
  • Welche Berufsgruppen sind als Supervisand:innen für meine eigenen Supervisionsstunden geeignet?
    Vorwiegend Berufsgruppen, die in psychotherapeutischem Kontext tätig sind (ggf. auch interdisziplinär).
  • Wie viele Stunden pro Supervisand:in sind sinnvoll?
    Für den Prüfungsfall werden 4-5h benötigt. Um einen supervisorischen Prozess darstellen zu können, ist dies auch für die anderen Fälle empfehlenswert.
  • Dürfen PP-/KJP-Ausbildungsteilnehmer:innen vom vfkv supervidiert werden / wie wird dies angerechnet?
    Jede:r Supervisor:in in Fortbildung darf einen Fall einer:eines Ausbildungskandidat:in nach der Zwischenprüfung begleiten. Dafür müssen Sie 5 Jahre approbiert sein und 3 Jahre Dozent:innenerfahrung erfüllen und der Fall muss in der supervidierten Intervision behandelt werden. (gültig ab Kurs 2021)
  • Sollen die Einzel-/ Gruppensupervisionen und die supervidierte Intervision von verschiedenen Supervisor:innen supervidiert werden? Mindestens zwei verschiedene Supervisor:innen sollten ausgewählt werden.
  • Wann findet das Abschlusskolloquium statt?
    Das Abschlusskolloquium findet an einem individuell vereinbarten Termin statt. Wenden Sie sich hierzu bitte rechtzeitig an Frau Strecker (strecker@vfkv.de).
  • Welche Unterlagen muss ich für das Kolloquium einreichen?
    Zum Kolloquium bitten wir folgende Unterlagen spätestens 3 Wochen vorher einzureichen.
    Nach Prüfung der Unterlagen wird ein Termin für das Abschlusskolloquium vereinbart:
    1. Videoaufnahme einer Supervision (verschlüsselbarer USB-Stick). Supervisor:in: und Supervisandin müssen gut sichtbar sein, die Tonqualität gut und das Video muss übende Elemente (z.B. Stuhldialog) enthalten. Ebenso Beschreibung des Videos (Formblatt)
    2. Ein Supervisionsbericht im Umfang von 3 bis 6 Seiten
    3. Als Beilage der ausgefüllte Feedbackbogen und der von dem/der Supervisand:in auszufüllende Bogen der persönlichen Lernziele (beides im Sekretariat erhältlich). Angaben zu Patient:innen und Supervisand:innen aus Datenschutzgründen bitte mit Chiffre.
    4. Supervisionsprotokolle (Formblatt)
    5. Bestätigung über die Co-Supervisionen
    6. Protokolle der Intervisionssitzungen (Formblatt)
  • Wie läuft das Kolloquium ab?
    Grundlage für das Kolloquium sind die von den Prüfer:innen vor dem Kolloquium begutachteten Unterlagen einschließlich Video. Das Kolloquium beginnt mit einer kurzen Vorstellung des Supervisionsprozesses und einer ersten kritischen Bewertung durch den/die Teilnehmer:in. Es wird der Ablauf der Supervision anhand des Schemas nach H. Lieb reflektiert, alternative Vorgangsweisen und Methoden erwogen (Flexibilität), sowie Stärken, noch vorhandene Unsicherheiten und Lernziele thematisiert. Abschließend wird die Supervisor:innenfortbildung insgesamt reflektiert mit Einschätzung besonders hilfreicher Elemente als auch der Besprechung von Verbesserungsvorschlägen.
  • Kann ich nach Abschluss der Fortbildung Supervisor:in beim vfkv werden?
    Die Fortbildung beinhaltet keine automatische Aufnahme als Supervisor:in des VFKV; hierzu ist eine formlose Bewerbung beim Institut an Frau Kling (kling@vfkv.de) erforderlich. Voraussetzung für die Tätigkeit als Supervisor:in im Rahmen der Fortbildung sind der Nachweis einer mind. 3-jährigen Dozent:innentätigkeit bei einem Ausbildungsinstitut, eine mindestens seit 5 Jahren bestehende Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in bzw. Approbation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die persönliche Eignung.
  • Gibt es einen Mitgliederbereich, in dem ich alle benötigten Unterlagen finden kann?
    Ja, für die Teilnehmer:innen der Supervisor:innenfortbildung gibt es einen eigenen passwortgeschützten Mitgliederbereich, in dem wir alle wichtigen Unterlagen für Sie zusammenstellen. Das Passwort erhalten Sie zu Beginn Ihrer Fortbildung. Hier gelangen Sie zum Mitgliederbereich.