Zusatzqualifikation Gruppentherapie

Mit der Zusatzqualifikation Gruppentherapie können Sie bei vorhandener Kassenzulassung gruppentherapeutische Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Neben den erforderlichen theoretischen Seminaren zur Gruppentherapie bieten wir auch die praktische Durchführung in der vfkv Ambulanz an.
Für die Anerkennung der Qualifikation für Gruppentherapie reichen Sie Ihre Nachweise bei Mei-Chao Gerling-Chu ein. Nach Prüfung der Unterlagen stellen wir Ihnen die fachliche Befähigung für die Gruppentherapie aus.
Auch externe bereits approbierte Interessent:innen können die Zusatzqualifikation Gruppentherapie bei uns erwerben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an Mei-Chao Gerling-Chu. Bitte beachten Sie, dass wir für 2026 und voraussichtlich 2027 keine weiteren externen Interessent:innen mehr aufnehmen können.
Bestandteile der Zusatzqualifikation
48 Theorie-Stunden
Sie können die erforderlichen Stunden einbringen aus
- unserem PP- oder KJP- Curriculum
- unserem Gruppentherapie-Zusatz-Theoriecurriculum
- externen Theoriestunden
Bitte beachten Sie dabei Folgendes: durch die PTK oder BLÄK zertifizierte Theorieveranstaltungen benötigen keine differenzierte Darstellung der Inhalte, sofern aus dem Titel der Bezug zu Gruppenpsychotherapie klar erkennbar ist.
Bei nicht zertifizierten Veranstaltungen müssen die Inhalte differenziert dargestellt werden und überprüfbar (Handout etc.) sein, um anerkannt werden zu können. Die Veranstaltung muss an einem akademischen Lehrkrankenhaus/ zertifizierten Institut (gem. PP bzw. KJP Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) durchgeführt worden sein und der/die Dozent:in muss über eine Approbation in PT /Psychiatrie verfügen. - Bitte verwenden Sie zum Nachweis der Theoriestunden folgende Vorlage: Nachweis Theorie Gruppentherapie
Unter „Termine“ finden Sie unsere Gruppentherapie-Veranstaltungen.
60 Doppelstunden Gruppenpsychotherapie
60 Doppelstunden Gruppenpsychotherapie à 100 Minuten in mindestens 2 verschiedenen Gruppen
Für Teilnehmende, die sich aktuell in der PP-/ KJP-Ausbildung des vfkv befinden (= interne Teilnehmer:innen), gilt:
- Die 60 Doppelstunden können während der praktischen Tätigkeit (1800 Stunden PT) an einer kooperierenden Klinik/Einrichtung/ Lehrpraxis und/oder in der Institutsambulanz erworben werden.
Welche Gruppen können eingebracht werden:
- Maximal 20 Doppelstunden aus Gruppengrundsversorgungsgruppen
- Bei nicht-manualisierten Gruppen umreißen Sie bitte kurz das Konzept der in der Klinik/Einrichtung durchgeführten Gruppe und reichen dieses mit Ihren Unterlagen ein.
- Bitte beachten Sie, dass es sich bei Psychoedukationsgruppen mit Vortragscharakter nicht um Gruppenpsychotherapien im herkömmlichen Sinne handelt und diese i.d.R. nicht angerechnet werden können. Wir bitten Sie daher eine Beschreibung des Gruppenkonzepts miteinzureichen.
- Entspannungsgruppen (PR/AT) können nicht angerechnet werden
Wenn Sie Gruppen in der vfkv Institutsambulanz durchführen möchten, wenden Sie sich für PP-Gruppen bitte an Stefanie Telle und für KJP-Gruppen an Lena Held.
Bitte verwenden Sie zur Anerkennung Ihrer in externen Einrichtungen erbrachten Gruppenstunden folgende Vorlage: Bescheinigung Gruppentherapie
Wenn Sie Gruppen in Kliniken durchführen, und diese nicht innerhalb der Klinik, sondern extern supervidieren lassen, achten Sie bitte darauf, dass alle Gruppenteilnehmer:innen eine Einverständniserklärung für externe Supervision unterschrieben haben.
30 Stunden Supervision
Insgesamt sind 30 Stunden Supervision à 50 Minuten erforderlich. Bitte beachten Sie dabei Folgendes (Stand März 2024):
- Mindestens 15 Stunden Supervision müssen von einem/einer von der vfkv anerkannten Supervisor:in durchgeführt werden (siehe Supervisoren-Liste auf unserer Homepage mit Kennzeichnung „Gruppentherapie“ ).
- PP-Supervisor:innen supervidieren PP-Gruppen, KJP-Supervisor:innen supervidieren KJP-Gruppen.
- Maximal 15 Stunden Supervision können von einem/einer assoziierten Supervisor:in, der/die innerhalb einer Klinik zur Durchführung und Supervision von Gruppentherapie befähigt ist, anerkannt werden. Entsprechende Nachweise, aus denen die Qualifikation für die Durchführung und Supervision von Gruppentherapie des/der Supervisor:in ersichtlich wird, sind beim Institut einzureichen. Eine Liste der assoziierten Supervisor:innen finden Sie im internen Mitgliederbereich.
- Die Supervision muss parallel zur Gruppentherapie im Verhältnis 1:4 stattfinden.
Das heißt, nach ca. jeder vierten Doppelstunde Gruppentherapie muss eine Gruppensupervision (100 Minuten) stattfinden. Bei Einzelsupervision (50 Minuten) muss entsprechend nach ca. jeder zweiten Doppelstunde Gruppentherapie eine Supervision stattfinden.
Bitte achten Sie insbesondere bei Gruppenzyklen, die nicht genau durch 4 teilbar sind, auf die erforderlichen Supervisionsstunden. Wenn Sie z.B. 6 Gruppenzyklen à 10 Doppelstunden machen, reicht es nicht aus, wenn Sie während jedem Gruppenzyklus nur 2 Termine Gruppensupervision gemacht haben. Sie hätten dann zwar alle 60 Doppelstunden Gruppentherapie, jedoch nur 24 statt 30 Supervisionssitzungen.
40 Doppelstunden Selbsterfahrung
Nachweis über 40 Doppelstunden in verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe. Diese können vollständig aus Ihrer PP-/ KJP-Ausbildung eingebracht werden.
Gebühren
Die Kosten für den Besuch von Veranstaltungen aus dem Gruppen – Zusatzcurriculum und für Veranstaltungen aus dem PP-/KJP- Curriculum betragen 23,50 EUR pro Unterrichtseinheit. Ausbildungsteilnehmer:innen haben alle erforderlichen 48 UE Theorie bereits im Curriculum integriert.
Für interne Ausbildungsteilnehmer:innen, die sich zum Zeitpunkt der Zertifikatsbeantragung noch im Ausbildungsverhältnis befinden, werden 50 € für die Ausstellung des Zertifikats erhoben.
