Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeut:innen

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in spricht mit Mädchen

Unser nächster Theorie-Durchlauf für die Weiterbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeut:innen startet im Frühjahr 2026. Anmeldung siehe unten.

Nutzen Sie die Gelegenheit und absolvieren Sie die Zusatzqualifikation für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Nach der neuen Psychotherapie-Weiterbildungsordnung werden die Voraussetzungen umfangreicher.

Diese Zusatzqualifikation kann während oder nach der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in erworben werden.

Nach Ableistung aller unter Inhalte aufgelisteten Module der Zusatzqualifiktion in KJP gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung vom 1. Januar 2025 § 9 (vorherige Anforderungen und Bestandteile siehe hier) , erhalten Sie von der vfkv gGmbH die Bescheinigung über die „Fachliche Befähigung“. Mit dieser Bescheinigung dürfen Sie Kinder und Jugendliche selbstständig psychotherapeutisch behandeln und können bei der KVB eine Abrechnungsgenehmigung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen beantragen, sofern Sie bereits eine KVB-Zulassung haben.

Alle Informationen zur Zusatzweiterbildung in Psychotherapie für Kinder und Jugendliche für Ärzte und Ärztinnen finden Sie hier.

Bestandteile der Ausbildung

Theorie
In den Theorieveranstaltungen werden eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen vermittelt.

Der Umfang der Theorie umfasst 204 Unterrichtsstunden und ermöglicht Ihnen damit einen Puffer von 4 UE. Die Theorie findet in 7 Blöcken von je ca. 3-5 Tagen über das Jahr verteilt statt (i.d.R. abwechselnd Präsenz- und Onlineblöcke).

Hier klicken für den Ablaufplan 2026

Hier können Sie sich für den Theoriedurchlauf 2026 anmelden

Praktische Ausbildung unter Supervision
Für die „Fachliche Befähigung“ sind mindestens 3 Fälle mit mindestens 200 Therapiestunden unter Supervision (jede 4. Stunde) durchzuführen. Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Planung und Durchführung:

  • von mind. 3 Behandlungsfällen muss ein Fall Langzeittherapie (60 Stunden + Bezugspersonenstunden) sowie ein Fall Kurzzeittherapie (24 Stunden + 6 Bezugspersonenstunden) behandelt werden
  • Die Mehrheit der Fälle soll Patient:innen im Alter von 4 bis 12 Jahren betreffen

Insgesamt werden begleitend zur o.g. Fallarbeit 50 Stunden Supervision benötigt, davon mindestens 16 Stunden in Einzelsupervision. Durchschnittlich muss jede 4. Therapiestunde eine Supervisionsstunde stattfinden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.

Die Absolvierung der Ambulanzstunden kann über unsere Institutsambulanz erfolgen.* Bitte melden Sie sich dafür unbedingt bei Interesse in der Ambulanz (ambulanz@vfkv.de).
Nach dem Kennenlernen durch die Ambulanzleitung erhalten Sie einen zusätzlichen Ambulanzvertrag und alle weiteren Informationen (z.B. Führungszeugnis).

* PP-Teilnehmer:innen, die noch in der Ausbildung sind dürfen nach der erfolgreich absolvierten fallbezogenen Zwischenprüfung PP und den theoretischen Grundlagen in KJP (Theorieblöcke I und III) in der Ambulanz starten.

Praktische Tätigkeit
Die 1.200 Stunden Psychiatrie und 600 Stunden Psychosomatik, die Sie im Rahmen der PP-Ausbildung abgeleistet haben, genügen.

Selbsterfahrung
Die 120 Stunden Selbsterfahrung, die Sie im Rahmen der PP-Ausbildung abgeleistet haben, genügen.

Kosten und mögliche Einnahmen

Kosten für die Theorie (2026): 

  • Für approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen beträgt die Gebühr für die 204 Theoriestunden 5044,00 EUR (pro UE 23,50 EUR + 250,00 EUR Verwaltungsgebühren).
  • Teilnehmer:innen, die sich noch in Ausbildung befinden, zahlen einen ermäßigten Preis von 3516,00 EUR (pro UE 16,50 EUR + 150,00 EUR Verwaltungsgebühren).

Die in unserer Institutsambulanz geleisteten Therapiestunden werden wie folgt vergütet:

Teilnehmer:innen, die die 200 vorgeschriebenen Patientenstunden für die Weiterbildung in KJP in unserer Institutsambulanz absolvieren, erhalten einen Honoraranteil für die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen. Dieser beträgt derzeit 48,5 % des von der Krankenkasse ausgezahlten Betrags (entspricht ca. 50,91 EUR).

Voraussichtliche Kosten für die notwendige Supervision (Stand 2026):

50 Stunden (16 Einzelstunden à 110,00 EUR, 17 Doppel-Gruppenstunden à 60,oo EUR), Verrechnung direkt mit der/dem Supervisor:in