Honorarkürzungen psychotherapeutischer Leistungen
Seit März 2026 sorgen die bundesweit beschlossenen Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie für große Verunsicherung und Proteste. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat entschieden, die Vergütung der meisten psychotherapeutischen Leistungen zum 1. Apri 2026 um 4,5% zu senken – trotz des weiterhin hohen Bedarfs an psychotherapeutischer Versorgung.
Berufsverbände, Psychotherapeutenkammern und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisieren die Entscheidung scharf und warnen vor längeren Wartezeiten sowie einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage. Zudem bereitet die KBV aktuell eine Klage gegen den Kürzungsbeschluss vor. Bundesweit fanden in den vergangenen Wochen Demonstrationen und Aktionstage mit verschiedenen Protestaktionen statt, an denen sich der vfkv neben zahlreichen anderen Psychotherapeut:innen und Unterstützer:innen beteiligte. Der vfkv unterstützt zudem aktiv zwei laufende Petitionen gegen die Kürzungen, die aktuell immer noch unterzeichnet werden können:
Change.org-Petition: https://www.change.org/p/monatelange-wartezeiten-und-jetzt-werden-psychotherapeutische-leistungen-gek%C3%BCrzt
Bundestags-Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_03/_22/Petition_196912.html (Mitzeichnungsfrist bis 09.06.2026)
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht abschließend geklärt, ob es im Rahmen der gesundheitspolitischen Sparmaßnahmen zu weiteren Anpassungen kommen wird. Das Bundeskabinett hat am 29.04.2026 weitere Änderungen auf den Weg gebracht, über die der Bundestag noch beraten und beschließen muss.
Wir beobachten die gesundheitspolitische Entwicklung weiterhin aufmerksam und halten Sie auf dem Laufenden.
