
Unser nächster Theorie-Durchlauf für die Weiterbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeut:innen startet am 5. Februar 2026.
Nutzen Sie die Gelegenheit und absolvieren Sie die Zusatzqualifikation für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Nach der neuen Psychotherapie-Weiterbildungsordnung werden die Voraussetzungen umfangreicher.
Diese Zusatzqualifikation kann während oder nach der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in erworben werden.
Nach Ableistung aller unter Inhalte aufgelisteten Module der Zusatzqualifiktion in KJP gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung vom 1. Januar 2025 § 9 (vorherige Anforderungen und Bestandteile siehe hier) , erhalten Sie von der vfkv gGmbH die Bescheinigung über die „Fachliche Befähigung“. Mit dieser Bescheinigung dürfen Sie Kinder und Jugendliche selbstständig psychotherapeutisch behandeln und können bei der KVB eine Abrechnungsgenehmigung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen beantragen, sofern Sie bereits eine KVB-Zulassung haben.






