Einnahmen und Gebühren
Wir bieten neuen Ausbildungsteilnehmern ab Oktober 2021 die folgenden zwei Gebührenmodelle zur Wahl:
In Modell 1 (klassisch) erhalten Sie ein vergleichsweise hohes Honorar (ca. 32,50 EUR) für jede Ihrer Therapiesitzungen.
In Modell 2 (niedrige Monatsraten) haben Sie jeden Monat eine relativ geringe Belastung in Höhe von 100 Euro.
Bei beiden Modellen übersteigen Ihre Einnahmen während der Ausbildung i.d.R. die Gebühren:
Gebührenmodell 1: klassisch | Gebührenmodell 2: niedrige Monatsrate |
|
---|---|---|
Vergütung (600 Therapiestunden) | ca. 32,50 Euro / Behandlungseinheit (=31%) ~ 19.500 Euro Vergütung | ca. 11,60 Euro / Behandlungseinheit (=11%) ~ 6.960 Euro Vergütung |
- Gebühr insgesamt | 16.030 Euro | 4.480 Euro |
Summe (Ihr Überschuss) | ca. 3.470 Euro | ca. 2.480 Euro |
Ab der 601. Therapiestunde in der Ambulanz werden Ihnen ca. 50,90 Euro / Behandlungseinheit (modellunabhängig) ausbezahlt.
In der vfkv-Ausbildung ist bei den Gebühren alles Nötige inklusive. Folgendes ist beispielsweise, bei beiden Modellen gleichermaßen, enthalten:
- Bewerbungsgespräch
- Theoretische Ausbildung
- Selbsterfahrung
- Einzelsupervision (50 Einheiten) und Gruppensupervision (100 Einheiten)
- Räumlichkeiten und EDV
- Persönliche Betreuung
- Gebühren für Zwischen- und Abschlussprüfung
- Repetitorium zur Abschlussprüfung
- und vieles mehr, wie zum Beispiel Getränke und Kopien
Gebührenmodell 1: klassisch | Gebührenmodell 2: niedrige Monatsrate |
|
---|---|---|
Monatsrate (insg. 42 Raten) | 375 Euro | 100 Euro |
+ Aufnahmegebühr | 280 Euro | 280 Euro |
Ausgaben insgesamt | 16.030 Euro | 4.480 Euro |
Die Ausbildung ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Aufnahmegebühr von 280,00 EUR sind bei Vertragsabschluss fällig und werden den Teilnehmern in Rechnung gestellt.
Die Monatsraten werden über den Zeitraum von 3,5 Jahren durch die vfkv gGmbH eingezogen. Nach diesen 3,5 Jahren fallen keine Kosten mehr an.
Bitte beachten Sie folgende Regelung:
Ein Wechsel des Gebührenmodells nach Ausbildungsbeginn ist nicht möglich. Wenn Ausbildungsteilnehmer mit Gebührenmodell 2 “niedrige Monatsrate” die Ausbildung vorzeitig beenden, z. B. wegen Umzug, werden sie wie Teilnehmer in Gebührenmodell 1 “klassisch” behandelt und müssen die fehlende Gebühr nachzahlen.
Die Kosten für die Ausbildung (Teilnahmegebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur etc.) können steuerlich abgesetzt werden. Bitte beachten Sie hierzu Folgendes.
Honorar
Von der ersten Therapiestunde an erhalten Sie für die von Ihnen im Rahmen der Institutsambulanz erbrachten psychotherapeutischen Leistungen (praktische Ausbildung mit insgesamt 600 Stunden ambulanter Therapie) ein Honorar, das von Ihrer Wahl des Gebührenmodells abhängt:
Gebührenmodell 1: klassisch | Gebührenmodell 2: niedrige Monatsrate |
|
---|---|---|
Praktische Ausbildung: Ihr Honorar | ca. 32,50 Euro je Therapiestunde (=31%) | ca. 11,60 Euro je Therapiestunde (=11%) |
Praktische Tätigkeit: Psychiatrie, Psychosomatik | Vergütung geregelt durch Klinik / Einrichtung | Vergütung geregelt durch Klinik / Einrichtung |
Vergütung insgesamt | ca. 19.500 Euro | ca. 6.960 Euro |
Ab der 601. Therapiestunde erhalten Sie ca. 50,90 Eur pro Stunde. Sie können so viele Behandlungsstunden durchführen, wie Sie möchten, und so auch Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung finanzieren.
Die hier beschrieben Honorare entsprechen dem Stand Dezember 2020. Das Honorar ist abhängig von der Vergütung durch die Krankenkassen sowie der Festlegung der Institutsabgabe durch die vfkv gGmbH und kann sich gegebenenfalls ändern.
Die Einnahmen aus der Ambulanz müssen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit versteuert werden. Bitte beachten Sie hierzu Folgendes.
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der Ambulanz-Honorare jeweils 4 Monate nach Quartalsende erfolgt.
Für weitere individuelle Fragen können wir Ihnen gerne ein Beratungsgespräch nach telefonischer Absprache anbieten.
Fördermöglichkeiten
Ausbildung bei der vfkv berechtigt zur Ausbildungsförderung über BAföG und Bildungskredit sowie Bildungsprämie
Da die vfkv gGmbH vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als wissenschaftliche Hochschule anerkannt ist, können unsere Ausbildungstherapeuten bei Erfüllen der individuellen Voraussetzungen einen Antrag auf BAföG oder Bildungskredit stellen.
Bitte vermerken Sie bei Ihrem Antrag, dass die vfkv auf der Liste „Ausbildungsförderung/Verzeichnis der Ausbildungsstätten im Freistaat Bayern als wissenschaftliche Hochschule” mit der Schulnummer H064 aufgeführt ist. Näheres zu dieser Liste finden Sie unter folgendem Link:
https://www.km.bayern.de/ministerium/foerderung/hochschule/ausbildungsstaetten.html
Mehr zu weiteren speziellen Fördermöglichkeiten in Bayern finden Sie unter:
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_a170.php
Für Informationen zu BAföG und Bildungskredit und der Antragsstellung folgen Sie bitte folgendem Link:
http://www.das-neue-bafoeg.de/
Im PiA Newsletter 07_2013 wird die Problematik der BAföG-Förderung unter Punkt 12 aufgegriffen:
BAföGförderung für PiA muss anders werden
Das Forschungsgutachten hat es gezeigt: Die Anzahl der Ausbildungskandidaten, die im BAföGbezug sind, liegt nahezu bei 0. Das muss sich ändern. Die anstehende BAföGnovellierung nahm der bvvp zum Anlass, bei den Verantwortlichen in der Politik auf die besondere Problematik von Ausbildungskandidaten hinzuweisen. Lesen Sie hierzu den Briefwechsel zwischen dem bvvp und dem Bundesbildungsministerium.
Bildungsprämie
Je nach persönlichen Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einmalig eine Bildungsprämie für die Ausbildung in der vfkv zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass der Gutschein für die Bildungsprämie nur für das 1. Semester und nur vor Beginn der Ausbildung beantragt werden kann.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auch auf die Änderungen zur vorzeitigen Abrechnung, sowie der Abrechnung von modularisierten Kursen hinweisen. Nähere Informationen zur Änderung finden Sie rund um das Thema Bildungsprämie finden Sie unter: http://www.bildungspraemie.info/
MVV-Ermäßigung
Nach Rücksprache mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde uns mitgeteilt, dass Teilnehmer zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten den Ausbildungstarif des MVV erhalten.
Für die Bestellung der Kundenkarte benötigen Sie einen Nachweis des Aus- und Fortbildungssekretariats, den Sie zum Ausbildungsbeginn erhalten. Die Kundenkarten können persönlich, schriftlich oder online bestellt werden. Eine Bestellmöglichkeit bietet sich online unter folgendem Link:
https://www.mvv-muenchen.de/tickets/zeitkarten-abos/kundenkarte/index.html
Wenn Sie Schwierigkeiten haben die Ausbildung zu finanzieren, können Sie sich beim vfkv e.V. um ein Stipendium bewerben.
Bitte sprechen Sie uns dazu an.
Für Rückfragen steht Ihnen das Aus- und Fortbildungssekretariat gern zur Verfügung.