Häufige Fragen

Wie kann ich überprüfen, ob ich die Zugangsvoraussetzungen erfülle?

Für die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in gelten seit 01.06.2018 neue Zugangsvoraussetzungen. Sie finden diese auf der Seite „Ihr Weg zur Ausbildung”. Für Abschlüsse, die noch nach den Kriterien vor dem 01.06.2018 beurteilt werden,  gibt es eine von der Regierung von Oberbayern festgelegte Auflistung der Fächer und Credits.

Für die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in gibt es keine derartige Auflistung der nötigen Fächer. Die für die Ausbildung geeigneten Studienabschlüsse finden Sie ebenso auf der Seite „Ihr Weg zur Ausbildung”.

Bewerber:innen, deren Studienabschlüsse den Zugang zur PP-Ausbildung erfüllen, können natürlich auch die KJP-Ausbildung machen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Hochschulabschluss im Ausland erworben habe?

Aktuell müssen Sie Ihre vollständigen Unterlagen an ein anerkanntes Ausbildungsinstitut einreichen, damit dieses die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses von der Regierung Oberbayern oder dem ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn) prüfen lassen kann.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Hochschulabschlüsse aus der Schweiz und aus Österreich, die grundsätzlich als gleichwertig anerkannt sind.

Für Anfragen von Privatpersonen an die Regierung von Oberbayern werden Bearbeitungsgebühren erhoben.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für die PP- oder KJP-Ausbildung ab?

Bitte schicken Sie uns ein Motivationsschreiben, Ihren aktuellen Lebenslauf, eine Kopie Ihres Hochschulabschlusses sowie ein Foto.

Sobald die Zulassungsvoraussetzungen geprüft wurden, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein Bewerbungsgespräch zu vereinbaren. Nach dem Bewerbungsgespräch können Sie und die vfkv gGbmH entscheiden, ob ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird.

Kann ich meine Bewerbung einreichen, bevor mein Abschlusszeugnis vorliegt?

Sie können Ihre Bewerbung auch ohne vorliegendes Abschlusszeugnis einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Ausbildung erst nach dem Abschluss Ihres Studiums (Datum der letzen Prüfungsleistung) beginnen können.

Sobald Ihnen Ihr Zeugnis ausgestellt wird, bitten wir Sie, es uns nachzureichen.

Gibt es Bewerbungsfristen?

Für die PP-Ausbildung bewerben Sie sich bitte frühestens 1 Jahr vor dem gewünschten Ausbildungsbeginn.

Die KJP-Ausbildung wird nur alle 2 Jahre angeboten (den nächsten Start finden Sie auf der Seite „Ihr Weg zur Ausbildung”). Es ist sinnvoll sich ca. 12 Monate im Voraus zu bewerben.

Welche Kosten kommen während der Ausbildung auf mich zu?

Genaue Angaben können Sie auf der Seite „Finanzielles zur Ausbildung” finden.

Kann ich während der Ausbildung mit Einnahmen rechnen?

Eine ausführliche Erläuterung zu den Einnahmemöglichkeinen finden Sie auf der Seite „Finanzielles zur Ausbildung”.

Aus welchen Bestandteilen besteht die Ausbildung?

Die Ausbildung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Theorie
644 Theoriestunden über 6 Semester und Schwerpunktveranstaltungen verteilt

Praktische Tätigkeit
1200 Stunden Psychiatrie und 600 Stunden Psychosomatik

Selbsterfahrung
120 Stunden in einer gleichbleibenden Gruppe

Zwischenprüfung
Nach dem 2. Semester

Praktische Ausbildung
600 Stunden Fallarbeit in der Institutsambulanz der vfkv gGmbH

Supervision
Kontinuierlich zur Fallarbeit. Mindestens 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden in Einzelsupervision begleitend zu den 600 Therapiestunden Ihrer Ausbildung

Staatliche Abschlussprüfung
Frühestens nach 3 Jahren

Der Ablauf der Ausbildung richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) bzw. für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV).

Wann finden die Theorieseminare statt?

Die Semester sind so organisiert, dass eine Teilnahme an der Ausbildung auch neben einer Berufstätigkeit möglich ist.
D. h. Seminare (Abendveranstaltungen) finden an einem festen Wochentag statt, der über die ganze Ausbildung gleich bleibt. Die Frequenz der ganztägigen Veranstaltungen (samstags oder sonntags) richtet sich nach der Anzahl der im jeweiligen Semester geplanten Workshops und der terminlichen Verfügbarkeit der Dozent:innen.

Was ist die Praktische Tätigkeit?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen, (KJ)Psych Th-AprV, ist eine praktische Tätigkeit an einer klinischen Einrichtung erforderlich. Hier müssen erbracht werden:

  • 1200 Stunden Psychiatrie-Praktikum
  • 600 Stunden Psychosomatik-Praktikum (an einer ambulanten Einrichtung bzw. Lehrpraxis möglich)

Wo kann ich die Praktische Tätigkeit absolvieren?

Die 1200 Psychiatrie- und 600 Psychosomatik-Stunden müssen jeweils in einer Klinik/Einrichtung mit der Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie bzw. Psychosomatik absolviert werden.
Die Psychosomatik-Stunden können alternativ auch in einer von der vfkv anerkannten Lehrpraxis erbracht werden.

Achtung: Die Praktische Tätigkeit kann nur in den mit der vfkv gGmbH kooperierenden Einrichtungen absolviert und anerkannt werden.

Ausführliche Informationen zur Praktischen Tätigkeit finden Sie auf der Seite „Inhalte der Ausbildung”.

Ein Verzeichnis aller kooperierenden Einrichtungen haben wir auf unserer Kooperationsseite veröffentlicht.

Wie bekomme ich einen Praktikumsplatz für die Praktische Tätigkeit?

Sie müssen sich aktiv in den jeweiligen Einrichtungen für ein Praktikum bewerben. Gerade bei den innerstädtischen Kliniken kann es zu längeren Wartezeiten für einen Praktikumsplatz kommen.

Achtung: Die Praktische Tätigkeit kann nur in den mit der vfkv gGmbH kooperierenden Einrichtungen absolviert und anerkannt werden. Ein Verzeichnis aller kooperierenden Einrichtungen finden Sie auf der Kooperationsseite.

Wird die Praktische Tätigkeit vergütet?

Mit der Reform der Psychotherapeut:innenausbildung müssen Psychotherapeut:innen in Ausbildung (PiAs) ab dem 01.09.2020 während des Psychiatriejahres (Praktische Tätigkeit 1) vergütet werden. Wenn der Ausbildungsabschnitt in Vollzeitform absolviert wird, ist eine Vergütung von mindestens 1000 Euro im Monat zu zahlen.

Kann ich bereits vor dem Ausbildungsstart mit der Praktischen Tätigkeit beginnen?

Nein.

Sie können sich vor Ausbildungsbeginn für die Praktische Tätigkeit in Kliniken bewerben (der Ausbildungsvertrag muss hierfür bereits unterschrieben vorliegen).

Mit der Tätigkeit an sich können Sie aber erst beginnen, wenn Sie mit der Ausbildung anfangen. Praktische Tätigkeiten, die vor Ausbildungsbeginn abgeleistet wurden, können NICHT anerkannt werden.

Was ist die Praktische Ausbildung?

Während der Praktischen Ausbildung sind Sie psychotherapeutisch in der Institutsambulanz der vfkv gGmbH tätig und behandeln dort Patient:innen.

Erforderlich sind 600 Behandlungsstunden in der Institutsambulanz unter Supervision von mindestens 150 Stunden (mindestens 6* Patient:innenbehandlungen).

*Die Mindestanzahl der gesetzlich geforderten 6 Fälle wird in der Ausbildung in Verhaltenstherapie in der Regel deutlich überschritten.

Wird die Praktische Ausbildung vergütet?

Von der ersten Therapiestunde an erhalten Sie für die in der Institutsambulanz der vfkv gGmbH erbrachten psychotherapeutischen Leistungen (praktische Ausbildung mit insgesamt 600 Stunden ambulanter Therapie) ein Honorar.
Genauere Angaben finden Sie auf der Seite „Finanzielles zur Ausbildung”.

Ausbildungsbroschüre:

In unserer aktuellen Ausbildungsbroschüre (Anwendung ab Oktober 2024) finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Ausbildung beim vfkv.

Die Ausbildungsbroschüre zum Ausbildungsjahrgang mit Start April 2024 finden Sie hier.

Vergütungsmodell:

Hier finden Sie unser Vergütungsmodell im Überblick (Anwendung ab Oktober 2024).

Hier finden Sie das Vergütungsmodell für den Ausbildungsjahrgang mit Start April 2024.

Ansprechpartnerinnen:

Bei Fragen zur PP-Ausbildung wenden Sie sich bitte an Frau Corinna Kollmer.

Bei Fragen zur KJP-Ausbildung wenden Sie sich bitte an Frau Karin Wetzstein.

Info-Veranstaltungen:

Hier finden Sie die Termine unserer nächsten Info-Veranstaltungen.

Newsletter:

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an!