Termine
Zugangsvoraussetzungen
Am 01.06.2018 wurden von der Regierung von Oberbayern neue Zugangsvoraussetzungen beschlossen.
Die neuen Kriterien haben wir für Sie in den nachfolgenden beiden Absätzen jeweils als Dokument hinterlegt.
Für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium erforderlich. Genaue Angaben zu den vorgeschriebenen Fächern und Credits finden Sie hier.
Die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können mit verschiedenen Studienabschlüssen erfüllt werden. Näheres finden Sie in dieser Liste.
Übergangsweise können in der KJP-Ausbildung noch Bewerber nach den bisherigen Voraussetzungen zugelassen werden. Auch für die PP-Ausbildung gibt es eine Übergangsfrist. Diese ist im Download-Dokument mit den Zugangsvoraussetzungen für PP näher beschrieben. Bei Unklarheiten bitten wir Sie, bei uns nachzufragen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Entscheidung darüber, welcher akademische Abschluss die Zugangsvoraussetzungen für die PP- bzw. KJP- Ausbildung erfüllt, NICHT in den Händen der Institute liegt, sondern vielmehr von der zuständigen Landesbehörde, in unserem Fall von der Regierung von Oberbayern, entschieden wird.