Herzlich Willkommen in der Ausbildungsambulanz des vfkv!
Wir bieten verhaltenstherapeutische Einzeltherapie und Gruppentherapien für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche an.
Ob eine Therapie bei uns für Sie oder Ihr Kind in Frage kommt, überprüfen wir mit Ihnen in der Psychotherapeutischen Sprechstunde. Alle aktuellen Informationen zu Therapieplätzen und Terminen für Psychotherapeutische Sprechstunden finden Sie unter www.vfkv.de/therapie/terminvereinbarung.
Hier erfahren Sie Näheres zur Therapie in der vfkv Ausbildungsambulanz:
Was bedeutet Ausbildungsambulanz?
Die Therapien werden von Therapeut:innen durchgeführt, die sich nach ihrem Studium
- in der Ausbildung zu psychologischen, ärztlichen oder Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut:innen oder
- in der Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut:innen befinden.
Zur Ausbildung gehört auch, dass die Therapieverläufe und Videos von Therapiesitzungen regelmäßig mit einem Supervisor/ einer Supervisorin besprochen werden. Das sind Psychotherapeut:innen mit langjähriger Erfahrung, die Sie zu Beginn auch einmal persönlich kennenlernen.
Was bedeutet Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren, welches davon ausgeht, dass menschliches Verhalten, Denken und Fühlen zu einem großen Teil erlernt ist. Dies beinhaltet, dass ungünstige Verhaltens- und Denkweisen, die unter Umständen zu einer psychischen Erkrankung führen, auch wieder verlernt bzw. umgelernt werden können.
Um dies zu erreichen, verwendet die Verhaltenstherapie eine Vielzahl von Methoden, die zunächst mit therapeutischer Unterstützung eingeübt und in Folge eigenverantwortlich im Alltag weiter gefestigt werden. Eine aktive Beteiligung des/der Patient:in auch außerhalb der Therapiesitzungen ist deshalb für eine erfolgreiche Verhaltenstherapie unbedingt erforderlich.
Da die Verhaltenstherapie ein problemorientiertes Verfahren ist, wird an der aktuellen Lebenssituation der Patient:innen angesetzt. Die Vergangenheit wird berücksichtigt, wenn sie für die Lösung des aktuellen Problems von Relevanz ist.
Um das therapeutische Vorgehen möglichst genau den individuellen Bedürfnissen der Patient:innen anzupassen, werden sowohl das Therapieziel als auch der Behandlungsplan gemeinsam erarbeitet, sodass der nachfolgende Therapieprozess für Patient:innen transparent ist.
Im Gegensatz zu anderen Verfahren, z.B. der klassischen Psychoanalytischen Therapie, findet die Verhaltenstherapie in der Regel nur einmal pro Woche für 50 Minuten im Sitzen statt. Zudem hat sie eine deutlich kürzere Behandlungsdauer, sodass eine gute Integration in den Alltag möglich ist.
Wird die Therapie von der Krankenkasse übernommen?
Die Therapien können über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet oder von Ihnen selbst bezahlt werden. Eine Abrechnung über die privaten Krankenkassen ist nicht möglich.
Wo und wie oft finden die Therapiesitzungen statt?
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden einmal pro Woche in unseren Räumen in der Lindwurmstraße 117, Lindwurmstraße 85 oder Lindwurmstraße 83 statt.
Welche psychischen Erkrankungen behandeln wir?
- allgemeine psychische Erkrankungen, wie z.B. Depressionen, Angststörungen (z.B. Zwänge, Phobien u.a.), Essstörungen, Somatisierungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Erkrankungen aus dem schizophrenen Spektrum, Schlafstörungen, sexuelle Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen
- psychische Probleme in Zusammenhang mit beruflicher Leistung (z.B. Burn-out)
- psychische Probleme in Zusammenhang mit veränderten Lebensbedingungen (z.B. Trauerfall, körperliche Erkrankung)
Wenn Sie sich mehr über psychische Erkrankungen im allgemeinen informieren möchten, finden Sie auf www.patienten-information.de weitere Informationen.
Was sind die Aufnahmevoraussetzungen?
Damit eine Therapie möglichst erfolgreich verlaufen kann, sind folgende Aufnahmevoraussetzungen notwendig:
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit auch zwischen den Stunden, z.B. Erfüllen therapeutischer Hausaufgaben
- Zeitliche Kapazität, wöchentliche Termine wahrzunehmen
Speziell bei Kindern und Jugendlichen außerdem:
- Patient:in und ggfs. Sorgeberechtigte sollten bereit und motiviert sein, zur Therapie zu kommen, mitzuarbeiten und etwas an ihrem Verhalten zu ändern
- Einverständnis, dass sich die Therapeut:innen mit dem Helfersystem austauschen dürfen
- Bereitschaft der Sorgeberechtigten, bei konflikthafter Beziehung eine Mediation zu beginnen
Wann ist eine Therapie bei uns nicht möglich?
Unsere Therapeut:innen befinden sich noch in Ausbildung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Therapie anbieten können
- bei komplexen Erkrankungen, die einer stationären Behandlung oder Behandlung bei erfahreneren Psychotherapeut:innen bedürfen
- bei Essstörungen, wenn der Body Mass Index (BMI) unter 16 bzw. das Gewicht bei Kindern und Jugendlichen unterhalb der 3. Perzentile liegt
- Bei Selbst- oder Fremdgefährdung (z.B. akuter Suizidalität)
- Bei schädlichem Substanzkonsum oder Abhängigkeit
- Wenn die Therapie eine gerichtliche oder Jugendamts-Auflage darstellt
Speziell bei Kindern und Jugendlichen:
- Wenn die Schulpflicht schon seit längerer Zeit nicht mehr erfüllt wurde oder der Schulbesuch nur noch sehr unregelmäßig stattfindet
- Suizidversuche in der Vergangenheit
- Wenn die Therapie eine Auflage darstellt aufgrund einer geplanten Änderung des Geschlechts