Termine
Zugangsvoraussetzungen
Am 01.06.2018 wurden von der Regierung von Oberbayern neue Zugangsvoraussetzungen beschlossen.
Die neuen Kriterien haben wir für Sie in den nachfolgenden beiden Absätzen jeweils als Dokument hinterlegt.
Generell gilt, dass die Psychotherapieausbildung in der bis 2032 noch gültigen Form nur absolviert werden kann, sofern das für einen zugangsberechtigten Masterabschluss erforderliche Bachelorstudium bis spätestens 01.09.2020 aufgenommen worden ist.
Für die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium erforderlich. Genaue Angaben zu den vorgeschriebenen Fächern und Credits finden Sie hier.
Die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in können mit verschiedenen Studienabschlüssen erfüllt werden. Näheres finden Sie in dieser Liste.
Übergangsweise können in der KJP-Ausbildung noch Bewerber:innen nach den bisherigen Voraussetzungen zugelassen werden. Auch für die PP-Ausbildung gibt es eine Übergangsfrist. Diese ist im Download-Dokument mit den Zugangsvoraussetzungen für PP näher beschrieben. Bei Unklarheiten bitten wir Sie, bei uns nachzufragen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Entscheidung darüber, welcher akademische Abschluss die Zugangsvoraussetzungen für die PP- bzw. KJP- Ausbildung erfüllt, NICHT in den Händen der Institute liegt, sondern vielmehr von der zuständigen Landesbehörde, in unserem Fall von der Regierung von Oberbayern, entschieden wird.
Anmeldung
Zur Anmeldung für die Ausbildungen zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in oder zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in senden Sie uns bitte folgende Dokumente per Mail an aim@vfkv.de zu:
- Aktueller Lebenslauf mit Foto
- Abschlusszeugnis Ihres Studiums mit Fächerauflistung/Transcript of Records (Diplom bzw. Master)
- Motivationsschreiben
Bitte bewerben Sie sich frühestens 1 Jahr vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn.