Wann soll ich mit der Selbsterfahrung beginnen?
Die Selbsterfahrung kann frühestens Ende des 2. Semesters begonnen werden.
Spätestens für die Anmeldung zur Zwischenprüfung (im 3. oder 4. Semester bei der alten Form) bzw. für die Anmeldung zur fallbezogenen Zwischenprüfung (neue Form) müssen Sie für eine Selbsterfahrungsgruppe angemeldet sein.
Was ist, wenn ich eine Sitzung versäumt habe?
Wenn das Nachholen der Sitzung in einer Kleingruppe oder in Einzelselbsterfahrung erforderlich ist, erfolgt die Terminabstimmung und Verrechnung der zusätzlichen Stunden zwischen Teilnehmer und Selbsterfahrungsleiter, nicht über die vfkv. Die Kosten für die versäumte Sitzung sind nicht in der monatlichen Rate enthalten und fallen somit zusätzlich an.
Kann mein Selbsterfahrungsleiter auch gleichzeitig mein Supervisor sein?
Nein. Bei PP- und KJP-Ausbildungskandidaten darf der Selbsterfahrungsleiter nicht zeitgleich Supervisor sein. Dies ist erst möglich, wenn die Selbsterfahrung beendet ist.
Auch andere Abhängigkeitsverhältnisse müssen beachtet werden: Z.B. sollte ein Teilnehmer nicht gleichzeitig in einer Klinik tätig sein, in der der Selbsterfahrungsleiter (indirekter) Vorgesetzter ist.
An wen kann ich mich bei Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit in der Selbsterfahrungsgruppe wenden?
Sollte es zu Schwierigkeiten zwischen Gruppenleiter und Teilnehmer kommen, die ein Zusammenarbeiten erschweren, besteht die Möglichkeit einen anderen Selbsterfahrungsleiter der vfkv oder die Ansprechpartner für Ausbildungsprobleme der vfkv (Ausbildungsleitung, ggf. Geschäftsführung) zur Vermittlung heranzuziehen, nachdem ein persönliches Gespräch mit dem Selbsterfahrungsleiter keine Lösung gebracht hat. Sofern Sie anonym bleiben möchten, können Sie sich zur Klärung auch gern an die Semestersprecher wenden.