Gruppentherapie
Mit der Zusatzqualifikation Gruppentherapie können Sie bei vorhandener Kassenzulassung gruppentherapeutische Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Neben den erforderlichen theoretischen Seminaren zur Gruppentherapie bieten wir auch die praktische Durchführung in der vfkv Ambulanz an.
Anerkennung/Fachliche Befähigung
Für die Anerkennung der Qualifikation für Gruppentherapie reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei Maren Strecker ein:
- Nachweis über 48 UE Theorie
- Nachweis über 60 Doppelstunden Gruppentherapie (mindestens zwei verschiedenen Gruppen)
- Nachweis über 30 Stunden Supervision, bitte beachten Sie die Anforderungen unter „Supervision“
- Nachweis über 40 Doppelstunden in verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe. Diese können vollständig aus Ihrer PP-/ KJP-Ausbildung eingebracht werden.
Nach Prüfung der Unterlagen stellen wir Ihnen die fachliche Befähigung für die Gruppentherapie aus.
Bestandteile der Zusatzqualifikation
48 Theorie-Stunden
Sie können die erforderlichen Stunden einbringen aus
- unserem PP- oder KJP- Curriculum
- unserem Gruppentherapie-Zusatz-Theoriecurriculum
- externen Theoriestunden
Bitte beachten Sie dabei Folgendes: durch die PTK oder BLÄK zertifizierte Theorieveranstaltungen benötigen keine differenzierte Darstellung der Inhalte, sofern aus dem Titel der Bezug zu Gruppenpsychotherapie klar erkennbar ist.
Bei nicht zertifizierten Veranstaltungen müssen die Inhalte differenziert dargestellt werden und überprüfbar (Handout etc.) sein, um anerkannt werden zu können. Die Veranstaltung muss an einem akademischen Lehrkrankenhaus/ zertifizierten Institut (gem. PP bzw. KJP Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) durchgeführt worden sein und der/die Dozent:in muss über eine Approbation in PT /Psychiatrie verfügen.
Unter „Termine“ finden Sie unsere Gruppentherapie-Veranstaltungen.
Praktische Durchführung
60 Doppelstunden à 100 Minuten in mindestens 2 verschiedenen Gruppen.
Für Teilnehmende, die sich aktuell in der PP-/ KJP-Ausbildung des vfkv befinden (= interne Teilnehmer:innen), gilt:
- Die 60 Doppelstunden können während der praktischen Tätigkeit (1800 Stunden PT) an einer kooperierenden Klinik/Einrichtung/ Lehrpraxis und/oder in der Institutsambulanz erworben werden.
Für Teilnehmende, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben (= externe Teilnehmer:innen), gilt:
- 30 externe Gruppenstunden können anerkannt werden (z.B. aus Kliniken, ambulanten Einrichtungen), sofern entsprechende Nachweise zur Supervision vorliegen. 30 Gruppenstunden werden in der vfkv Institutsambulanz erworben.
Wenn Sie Gruppen in der vfkv Institutsambulanz durchführen möchten, wenden Sie sich bitte an Agathe Achhammer.
Bitte verwenden Sie zur Anerkennung Ihrer in externen Einrichtungen erbrachten Gruppenstunden folgende Vorlage: Bescheinigung Gruppentherapie
Wenn Sie Gruppen in Kliniken durchführen, und diese nicht innerhalb der Klinik, sondern extern supervidieren lassen, achten Sie bitte darauf, dass alle Gruppenteilnehmer:innen eine Einverständniserklärung für externe Supervision unterschrieben haben.
Supervision
Insgesamt sind 30 Stunden Supervision à 50 Minuten erforderlich. Bitte beachten Sie dabei Folgendes (Stand März 2024):
- Mindestens 15 Stunden Supervision müssen von einem/einer von der vfkv anerkannten Supervisor:in durchgeführt werden (siehe Supervisoren-Liste auf unserer Homepage mit Kennzeichnung „Gruppentherapie“ )
- PP-Supervisor:innen supervidieren PP-Gruppen, KJP-Supervisor:innen supervidieren KJP-Gruppen
- Maximal 15 Stunden Supervision können von einem/einer assoziierten Supervisor:in, der/die innerhalb einer Klinik zur Durchführung und Supervision von Gruppentherapie befähigt ist, anerkannt werden. Entsprechende Nachweise, aus denen die Qualifikation für die Durchführung und Supervision von Gruppentherapie des/der Supervisor:in ersichtlich wird, sind beim Institut einzureichen.
- Die Supervision muss parallel zur Gruppentherapie im Verhältnis 1:4 stattfinden.
Zielgruppe
- Psychologische Psychotherapeut:innen bzw. Kinder- und Jugend-Psychotherapeut:innen mit Approbation
- Psychologische Psychotherapeut:innen bzw. Kinder- und Jugend-Psychotherapeut:innen in Ausbildung bei der vfkv
Gebühren
Die Kosten für den Besuch von Veranstaltungen aus dem Gruppen – Zusatzcurriculum und für Veranstaltungen aus dem PP-/KJP- Curriculum betragen 23,50 EUR pro Unterrichtseinheit. Ausbildungsteilnehmer:innen haben alle erforderlichen 48 UE Theorie bereits im Curriculum integriert.
Für externe, bereits approbierte Therapeut:innen werden ab 2024 folgende Gebühren erhoben:
- 100 € für das Bewerbungsgespräch und die Betreuung in der Ambulanz
- 100 € für die Ausstellung des Zertifikats
für interne Teilnehmer:innen in der PP oder KJP Vollausbildung werden ab 2024 folgende Gebühren erhoben:
- 50 € für die Ausstellung des Zertifikats