Gruppentherapie
Neben theoretischen Seminaren zur Gruppentherapie bieten wir auch die Möglichkeit, Gruppensitzungen unter Supervision zu leiten. Nach Abschluss der Gruppentherapieausbildung können Sie bei vorhandener Kassenzulassung gruppentherapeutische Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.
Anerkennung/Fachliche Befähigung
Für die Anerkennung der Qualifikation für Gruppentherapie reichen Sie uns bitte Folgendes ein:
- Nachweis über 48 UE Theorie
- Nachweis über 60 Doppelstunden Gruppentherapie (mindestens zwei verschiedenen Gruppen)
- Nachweis über 40 Stunden Supervision, bitte beachten Sie die Anforderungen unter „Supervision“
- Nachweis über 40 Doppelstunden in verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe
Nach Prüfung der Unterlagen stellen wir Ihnen die fachliche Befähigung für die Gruppentherapie aus. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies abhängig vom aktuellen Arbeitsaufkommen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Module
48 Theorie-Stunden
Sie können die relevanten Stunden einbringen aus
- unserem PP- oder KJP- Curriculum
- unserem Gruppentherapie-Zusatz-Theoriecurriculum
- externen Theoriestunden
Bitte beachten Sie in diesem Fall Folgendes:
Bei Theorieveranstaltungen, die durch die PTK oder BLÄK zertifiziert sind, ist keine differenzierte Darstellung der Inhalte der Veranstaltung erforderlich, sofern sich aus dem Titel der Veranstaltung der Bezug zu Gruppenpsychotherapie klar erkennen lässt.
Bei nicht zertifizierten Veranstaltungen müssen die Inhalte der Veranstaltung differenziert dargestellt werden und überprüfbar (Handout etc.) sein, um anerkannt werden zu können. Die Veranstaltung muss an einem akademischen Lehrkrankenhaus/ zertifizierten Institut (gem. PP bzw. KJP Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) durchgeführt worden sein und in jedem Fall muss der/die Dozent:in über eine Approbation PT /Psychiatrie verfügen.
Unter „Termine“ finden Sie die kommenden Gruppentherapie-Veranstaltungen aus unserem PP- & KJP-Curriculum bzw. unserem nächsten Gruppentherapie-Zusatz-Curriculum.
Praktische Durchführung
60 Doppelstunden à 100 Minuten in mindestens 2 verschiedenen Gruppen.
- Ausbildungsteilnehmer:innen der vfkv (PP- KJP-Vollausbildungen):
Die 60 Doppelstunden können extern während der Praktischen Tätigkeit (1800 Stunden PT) an einer kooperierenden Klinik/Einrichtung/ Lehrpraxis oder intern in der Institutsambulanz erworben werden. Bezüglich der derzeit angebotenen Gruppen setzen Sie sich bitte mit dem Ambulanzsekretariat unter ambulanz@vfkv.de in Verbindung. - Externe Teilnehmer:innen:
30 externe Gruppenstunden können anerkannt werden (z.B. aus Kliniken, ambulanten Einrichtungen), sofern entsprechende Nachweise zur Supervision vorliegen. 30 Gruppenstunden werden in der vfkv Institutsambulanz erworben. Bezüglich der derzeit angebotenen Gruppen setzen Sie sich bitte mit dem Ambulanzsekretariat unter ambulanz@vfkv.de in Verbindung.
Bitte verwenden Sie zur Anerkennung Ihrer Gruppen folgende Vorlage: Bescheinigung Gruppentherapie
Supervision
Insgesamt sind 40 Stunden Supervision à 50 Minuten erforderlich.
Bitte beachten Sie dabei Folgendes (Stand Juni 2023):
- Mindestens 20 Stunden Supervision müssen von einem/einer von der vfkv anerkannten Supervisor:in durchgeführt werden (siehe Supervisoren-Liste auf unserer Homepage mit Kennzeichnung „Gruppentherapie“ )
- Maximal 20 Stunden Supervision können von einem/einer assoziierten Supervisor:in, der/die innerhalb einer Klinik zur Durchführung und Supervision von Gruppentherapie befähigt ist, anerkannt werden. Entsprechende Nachweise, aus denen die Qualifikation für die Durchführung und Supervision von Gruppentherapie des/der Supervisor:in ersichtlich wird, sind beim Institut einzureichen.