Curriculum I „Psychotherapie der Traumafolgestörungen“
Das Curriculum orientiert sich an dem von der Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer herausgegebenen Curriculum „Psychotherapie der Traumafolgestörung“ und umfasst 108 Stunden. Es bietet eine an aktuellen Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen Traumafolgestörungen orientierte Fortbildung für ärztliche und psychologische Psychotherapeut:innen an, die es erlaubt, vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Traumatherapie zu vertiefen und zu erweitern.
- Erlangung der gemäß Psychotherapie-Vereinbarung geforderten Qualifikation zur Durchführung von EMDR
- Erfüllung der Strukturvoraussetzungen für die Teilnahme am Psychotherapeutenverfahren der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallhilfe)
- Anerkennung bei der Psychotherapeutenkammer Bayern
- Äquivalenzanerkennung durch die Bayerische Landesärztekammer
- Zertifizierung durch die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT)
- Behandlung von PTBS-Patient:innen in unserer Institutsambulanz unter Supervision möglich
Es ist eine Gesamtbuchung aller 4 Theorie-Module, der externen EMDR-Seminare und eines Abschlussgesprächs möglich.
Sollten Sie schon eine EMDR-Ausbildung absolviert haben, ist eine Gesamtbuchung der 4 Theorie-Module und des Abschlussgesprächs möglich.
Sie können sich selbstverständlich auch für Einzelveranstaltungen anmelden (siehe Absatz Einzeltermine).
Curriculum II „Psychotraumatologie“
Das Curriculum orientiert sich an dem von der Bundesärztekammer herausgegebenen Curriculum „Psychotraumatologie“ und umfasst 40 Stunden.
Ziel ist es, ärztlichen und psychologischen Psychotherapeut:innen diagnostische Kenntnisse und vertiefte Kompetenzen im Umgang mit traumatisierten Patientinnen und Patienten zu vermitteln. Fertigkeiten in Ansprache und Gesprächsführung sowie in adäquater Betreuung sollen erweitert und verbessert, die eigene Haltung im Rahmen dieser speziellen therapeutischen Fürsorge gefestigt werden. Das Curriculum befähigt darüber hinaus zur Indikationsstellung für spezifische Behandlungsmöglichkeiten bei Traumastörungen
- Anerkennung bei der Psychotherapeutenkammer Bayern
- Äquivalenzanerkennung durch die Bayerische Landesärztekammer
- Zertifizierung durch die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) beantragt
Ablauf
Hier finden Sie den Ablaufplan.