Weiterbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeut:innen

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut spricht mit Mädchen

Nutzen Sie die Gelegenheit und absolvieren Sie die Zusatzausbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Nach der neuen Psychotherapie-Weiterbildungsordnung werden die Voraussetzungen umfangreicher.

Weitere Informationen zur neuen Weiterbildung finden Sie hier.

Diese Zusatzqualifikation kann während oder nach der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in erworben werden.

Nach Ableistung aller unter Inhalte aufgelisteten Module der Weiterbildung in KJP gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung vom 2. Februar 2017 § 6 (4), erhalten Sie von der vfkv gGmbH die Bescheinigung über die „Fachliche Befähigung“. Mit dieser Bescheinigung dürfen Sie Kinder und Jugendliche selbstständig psychotherapeutisch behandeln und können bei der KVB eine Abrechnungsgenehmigung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen beantragen, sofern Sie bereits eine KVB-Zulassung haben.

Alle Informationen zur Weiterbildung in KJP für Ärzte und Ärztinnen finden Sie hier.

Bestandteile der Ausbildung

Theorie
In den Theorieveranstaltungen werden eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen vermittelt.

Der Umfang der Theorie umfasst 200 Unterrichtsstunden, welche teils in Blockwochen, teils an Wochenenden stattfinden. Zwischen Präsenz- und Online-Veranstaltungen wird abgewechselt. Genauere Daten finden Sie im aktuellen Ablaufplan (Stand 10.04.2024).

Praktische Ausbildung unter Supervision
Für die „Fachliche Befähigung“ sind mindestens 5 Fälle mit mindestens insgesamt 180 Therapiestunden unter Supervision (jede 4. Stunde) durchzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung der 180 Stunden Fallarbeit folgende Altersgruppen zu berücksichtigen sind:

  • Kind ab Beginn des 4. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • Jugendliche:r ab Beginn des 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Insgesamt sind aus jeder der o.g. Altersgruppen mindestens zwei Fälle nachzuweisen.

Insgesamt werden begleitend zur o.g. Fallarbeit 45 Stunden Supervision benötigt, davon mindestens 15 Stunden in Einzelsupervision. Durchschnittlich muss jede 4. Therapiestunde eine Supervisionsstunde stattfinden. Hierfür fallen seperate Kosten an.

Die Absolvierung der Ambulanzstunden erfolgt über unsere Institutsambulanz. Bitte melden Sie sich dafür unter (ambulanz@vfkv.de).
Nach dem Kennenlernen durch die Ambulanzleitung erhalten Sie einen Ambulanzvertrag und alle weiteren Informationen.

Praktische Tätigkeit
Die 1.200 Stunden Psychiatrie und 600 Stunden Psychosomatik, die Sie im Rahmen der PP-Ausbildung abgeleistet haben, genügen.

Selbsterfahrung
Die 120 Stunden Selbsterfahrung, die Sie im Rahmen der PP-Ausbildung abgeleistet haben, genügen.

Kosten und mögliche Einnahmen

Für Ausbildungsteilnehmer:innen, die bereits die Ausbildung für psychologische Psychotherapeut:innen durchlaufen, fallen einmalig Aufnahmegebühren in Höhe von 150,00 € an.
Für approbierte psychologische Psychotherapeut:innen fallen einmalig Aufnahmegebühren in Höhe von 250,00 € an.

Kosten für die Theorie (ab 2024):

Für approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen beträgt die Gebühr für 200 Theoriestunden 4.700,00 EUR (pro UE 23,50 EUR). In Kürze werden die einzelnen Blöcke II – VII für die Buchung zur Verfügung stehen. Die jeweilige Gebühr werden wir dann hier veröffentlichen.

Teilnehmer:innen, die sich noch in Ausbildung befinden, zahlen einen ermäßigten Preis von 3.300,00 EUR (pro UE 16,50 EUR).

Die in unserer Institutsambulanz geleisteten Therapiestunden werden wie folgt vergütet:

Teilnehmer:innen, die die 180 vorgeschriebenen Patientenstunden für die Weiterbildung in KJP in unserer Institutsambulanz absolvieren, erhalten einen Honoraranteil für die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen. Dieser beträgt derzeit 48,5 % des von der Krankenkasse ausgezahlten Betrags (entspricht ca. 50,91 EUR).

Kosten für die notwendige Supervision (ab 2024):

45 Stunden (15 Einzelstunden à 100,00 EUR, 15 Doppel-Gruppenstunden à 60,oo EUR), Verrechnung direkt mit der/dem Supervisor:in

Buchung Einzelblöcke II-VII

Wenn Sie Interesse haben, sich im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie weiterzubilden, haben Sie ab sofort die Möglichkeit, die einzelnen Blöcke II – VII der Gesamtausbildung zu buchen. Genauere Daten finden Sie im aktuellen Ablaufplan (Stand 10.04.2024).

Für die Erstellung einer Theorie-Gesamtbescheinigung wird eine Gebühr von 30 Euro erhoben. Die Ausstellung der PTK-Bescheinigungen für besuchte Veranstaltungen sind in der jeweiligen Buchungsgebühr inkludiert.

Aufgrund der unterschiedlichen Anzahl der Veranstaltungen in den einzelnen Theorieblöcken variieren die Buchungsgebühren zwischen 564 – 846 Euro. Die jeweilige Gebühr können Sie mit einem Klick auf den Buchungslink sehen, bevor Sie sich verbindlich anmelden.

Block II – 25.-27. April und 12. Mai 2024 – online

Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten und der Motorik
Juristischer Kontext in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS)
Bindung und Bindungsstörung
Störung des Sozialverhaltens

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Block III – 13-15. Mai 2024 – online

Angststörungen im Kindes- und Jugendalter
Ticstörungen
Psychopharmakologie im Kindes- und Jugendalter
Essstörungen

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Block IV – 15.-18. Juni 2024 Präsenzveranstaltung

Bedürfnisorientierte Familienarbeit im Jugendalter
Spieltherapie
Materialien der Institutsambulanz (Tests und Therapiematerialien)
Bericht an den Gutachter
Verhaltenstherapie traumatisierter Kinder und Jugendlicher

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Block V – 8.-12. Juli 2024 – online

Psychotherapeutische Interventionen bei psychotischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen
Legale und illegale Drogen im Jugendalter: Diagnostik, Prävention, Behandlung
Tiefgreifende Entwicklungsstörungen: Autismus Spektrum Störungen
Somatoforme und dissoziative Störungen
Gruppentherapie mit Kindern und Jugendlichen bzw. Gruppenpsychotherapie bei Kindern und Jugendlichen

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Block VI – 21.-23. September 2024 – online

Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter
Pädiatrische Grundkenntnisse
Exemplarische Erarbeitung eines VT Fallkonzepts mit Schwerpunkt Eltern-Kind-Interaktion
Pathologischer Internet-/PC-Gebrauch und Cybermobbing

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Block VII – 25.-28. Oktober 2024 – Präsenzveranstaltung

Verhaltenstherapie bei affektiven Störungen
Enuresis, Enkopresis
Therapeutisches Arbeiten mit Bezugspersonen
Störung der psychosexuellen Entwicklung
Entspannungsverfahren

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*Hinweis: Bei Buchung wird die jeweilige Gesamtgebühr für den gebuchten Block fällig. Im Falle einer Stornierung ist mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zu begleichen. Es gelten die AGB der vfkv gGmbH.

Ausbildungsteilnehmer:innen der vfkv gGmbH sowie von anderen Instituten melden sich bitte bei Frau Unger.