Nutzen Sie die Gelegenheit: Nach dem neuen Psychotherapeutengesetz können Psychologische Psychotherapeut:innen die fachliche Befähigung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen nicht mehr absolvieren.
Weitere Informationen zur neuen Weiterbildung finden Sie hier.
Diese Zusatzqualifikation kann während oder nach der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in erworben werden.
Nach Ableistung aller unter Inhalte aufgelisteten Module der Weiterbildung in KJP gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung vom 07.12.1998 § 6 (4), erhalten Sie von der vfkv gGmbH die Bescheinigung über die „Fachliche Befähigung“. Mit dieser Bescheinigung dürfen Sie Kinder und Jugendliche selbstständig psychotherapeutisch behandeln und können bei der KVB eine Abrechnungsgenehmigung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen beantragen, sofern Sie bereits eine KVB-Zulassung haben.
In Bezug auf die Weiterbildung besteht eine Kooperation mit dem IFT, Institut für Therapieforschung München. Dies ermöglicht ein wechselseitiges Nachholen von versäumten Themen im Curriculum. Bei Bedarf besprechen wir dies gerne mit Ihnen, kommen Sie im Einzelfall bitte auf uns zu.
Alle Informationen zur Weiterbildung in KJP für Ärzte und Ärztinnen finden Sie hier.
Bestandteile der Ausbildung
Theorie
In den Theorieveranstaltungen werden eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen vermittelt.
Der Umfang der Theorie umfasst 200 Unterrichtsstunden, welche teils in Blockwochen, teils an Wochenenden stattfinden. Zwischen Präsenz- und Online-Veranstaltungen wird abgewechselt. Genauere Daten finden Sie nach Bekanntgabe im Ablaufplan.
Praktische Ausbildung unter Supervision
Für die „Fachliche Befähigung“ sind mindestens 5 Fälle mit mindestens insgesamt 180 Therapiestunden unter Supervision (jede 4. Stunde) durchzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung der 180 Stunden Fallarbeit folgende Altersgruppen zu berücksichtigen sind:
- Kind ab Beginn des 4. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- Jugendliche:r ab Beginn des 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Insgesamt sind aus jeder der o.g. Altersgruppen mindestens zwei Fälle nachzuweisen.
Insgesamt werden begleitend zur o.g. Fallarbeit 45 Stunden Supervision benötigt, davon mindestens 15 Stunden in Einzelsupervision. Durchschnittlich muss jede 4. Therapiestunde eine Supervisionsstunde stattfinden. Hierfür fallen seperate Kosten an.
Bitte melden Sie sich bei Interesse in unserer Institutsambulanz (ambulanz@vfkv.de). Falls Sie die Ambulanztätigkeit in unserem Institut leisten möchten, erhalten Sie nach Kennenlernen durch die Ambulanzleitung einen Ambulanzvertrag und alle weiteren Informationen.
Praktische Tätigkeit
Die 1.200 Stunden Psychiatrie und 600 Stunden Psychosomatik, die Sie im Rahmen der PP-Ausbildung abgeleistet haben, genügen.
Selbsterfahrung
Die 120 Stunden Selbsterfahrung, die Sie im Rahmen der PP-Ausbildung abgeleistet haben, genügen.