Weiterbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeut:innen
Nutzen Sie die Gelegenheit und absolvieren Sie die Zusatzausbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Nach der neuen Psychotherapie-Weiterbildungsordnung werden die Voraussetzungen umfangreicher.
Weitere Informationen zur neuen Weiterbildung finden Sie hier.
Diese Zusatzqualifikation kann während oder nach der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in erworben werden.
Nach Ableistung aller unter Inhalte aufgelisteten Module der Weiterbildung in KJP gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung vom 2. Februar 2017 § 6 (4), erhalten Sie von der vfkv gGmbH die Bescheinigung über die „Fachliche Befähigung“. Mit dieser Bescheinigung dürfen Sie Kinder und Jugendliche selbstständig psychotherapeutisch behandeln und können bei der KVB eine Abrechnungsgenehmigung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen beantragen, sofern Sie bereits eine KVB-Zulassung haben.
Alle Informationen zur Weiterbildung in KJP für Ärzte und Ärztinnen finden Sie hier.
Bestandteile der Ausbildung
Theorie
In den Theorieveranstaltungen werden eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen vermittelt.
Der Umfang der Theorie umfasst 200 Unterrichtsstunden, welche teils in Blockwochen, teils an Wochenenden stattfinden. Zwischen Präsenz- und Online-Veranstaltungen wird abgewechselt. Genauere Daten finden Sie im aktuellen Ablaufplan (Stand 10.04.2024).
Praktische Ausbildung unter Supervision
Für die „Fachliche Befähigung“ sind mindestens 5 Fälle mit mindestens insgesamt 180 Therapiestunden unter Supervision (jede 4. Stunde) durchzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung der 180 Stunden Fallarbeit folgende Altersgruppen zu berücksichtigen sind:
- Kind ab Beginn des 4. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- Jugendliche:r ab Beginn des 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Insgesamt sind aus jeder der o.g. Altersgruppen mindestens zwei Fälle nachzuweisen.
Insgesamt werden begleitend zur o.g. Fallarbeit 45 Stunden Supervision benötigt, davon mindestens 15 Stunden in Einzelsupervision. Durchschnittlich muss jede 4. Therapiestunde eine Supervisionsstunde stattfinden. Hierfür fallen seperate Kosten an.
Die Absolvierung der Ambulanzstunden erfolgt über unsere Institutsambulanz. Bitte melden Sie sich dafür unbedingt vor Beginn in der Ambulanz (ambulanz@vfkv.de) an.
Nach dem Kennenlernen durch die Ambulanzleitung erhalten Sie einen zusätzlichen Ambulanzvertrag und alle weiteren Informationen (z.B. Führungszeugnis).
Praktische Tätigkeit
Die 1.200 Stunden Psychiatrie und 600 Stunden Psychosomatik, die Sie im Rahmen der PP-Ausbildung abgeleistet haben, genügen.
Selbsterfahrung
Die 120 Stunden Selbsterfahrung, die Sie im Rahmen der PP-Ausbildung abgeleistet haben, genügen.
Kosten und mögliche Einnahmen
Für Ausbildungsteilnehmer:innen, die bereits die Ausbildung für psychologische Psychotherapeut:innen durchlaufen, fallen einmalig Aufnahmegebühren in Höhe von 150,00 € an.
Für approbierte psychologische Psychotherapeut:innen fallen einmalig Aufnahmegebühren in Höhe von 250,00 € an.
Kosten für die Theorie (ab 2024):
Für approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen beträgt die Gebühr für 200 Theoriestunden 4.700,00 EUR (pro UE 23,50 EUR). In Kürze werden die einzelnen Blöcke II – VII für die Buchung zur Verfügung stehen. Die jeweilige Gebühr werden wir dann hier veröffentlichen.
Teilnehmer:innen, die sich noch in Ausbildung befinden, zahlen einen ermäßigten Preis von 3.300,00 EUR (pro UE 16,50 EUR).
Die in unserer Institutsambulanz geleisteten Therapiestunden werden wie folgt vergütet:
Teilnehmer:innen, die die 180 vorgeschriebenen Patientenstunden für die Weiterbildung in KJP in unserer Institutsambulanz absolvieren, erhalten einen Honoraranteil für die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen. Dieser beträgt derzeit 48,5 % des von der Krankenkasse ausgezahlten Betrags (entspricht ca. 50,91 EUR).
Kosten für die notwendige Supervision (ab 2024):
45 Stunden (15 Einzelstunden à 100,00 EUR, 15 Doppel-Gruppenstunden à 60,oo EUR), Verrechnung direkt mit der/dem Supervisor:in