Wie wird die Gruppentherapie abgerechnet?
Gesetzlich versicherte Patient:innen
Es wird eine Kombinationsbehandlung bei Ihrer Krankenkasse beantragt (Ausnahme: Gruppengrundversorgungsgruppen. Hier ist keine Beantragung notwendig und die Gruppe wird nicht auf das Einzelstundenkontingent angerechnet). Den genauen Ablauf klären wir mit Ihrem Einzeltherapeuten/ Ihrer Einzeltherapeutin. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nur möglich ist, wenn es sich um eine verhaltenstherapeutische Einzeltherapie handelt. Falls keine Einzeltherapie besteht, übernehmen wir die Antragsstellung, wenn die Voraussetzung für eine Kostenübernahme gegeben ist.
Selbstzahler:innen
Sie tragen die Kosten der Gruppentherapie selbst, die Teilnahme ist – bei verfügbaren Plätzen – oft kurzfristig möglich. Bitte bringen Sie das Formular für Selbstzahler:innen zur Sprechstunde mit.
Privatpatient:innen
Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist leider nicht möglich, da diese in der Regel die Abrechnung von Therapeut:innen in Ausbildung nicht akzeptieren.







